Sie wollen sich kostenlos über Sozialleistungen informieren und sich selbst helfen? Anbei eine kleine Übersicht:
Der örtliche Träger der Sozialhilfe ist das zuständige Sozialamt. Dort können Sie Sozialleistungen beantragen, wenn Ihr Einkommen zur Bestreitung Ihres Lebensunterhaltes nicht ausreicht (z.B. Grundsicherung für Erwerbsgeminderte).
Wenn Sie über 3 Stunden am Tag arbeitsfähig sind, müssen Sie sich an das zuständige Jobcenter wenden (ALG2).
Bei Hilfe zur Pflege ist der überörtliche Träger zuständig, bei uns in Bayern der Bezirk Mittelfranken. Dort können Sie ambulante und stationäre Leistungen beantragen, wenn das Einkommen/die Rente nicht ausreichen sollte.
Gerade für jüngere Menschen mit psychischen Problemen gibt es die Eingliederungshilfe, z.B. in Form des persönlichen Budgets oder ambulanten Betreuten Wohnen. Dieses muss ebenfalls beim Bezirk Mittelfranken beantragt werden. Ein Sozialarbeiter hilft Ihnen dann bei der täglichen Lebensführung. Zur weiteren kostenlosen Beratung und Beantragung können Sie sich an den örtlichen Sozialpsychiatrischen Dienst wenden.
Die Beratung durch die Sozialleistungsträger ist in der Regel immer kostenlos. Die Kontakte können Sie einfach im Internet finden.